• 28. März 2024 10:59

Aktuelle Zutrittsregelungen

Mai 25, 2021 ,

Die Stadt Bochum hätte dem Buchhandel die Öffnung OHNE TEST in den vergangenen Wochen gar nicht erlauben dürfen (hat sie aber, in der Positiv-Liste vom 10. Mai).

Die neuen Regeln (vom 24. Mai) korrigieren diesen Fehler, deswegen darf man unseren Laden ab sofort nur noch mit Test, Impf- oder Genesungsnachweis* betreten – alle anderen dürfen immerhin an der Ladentür einkaufen.

Wir hoffen natürlich, dass Ihr diese Möglichkeit nutzt, denn für uns bedeutet dieses Chaos vor allem eins: Noch mehr Kosten bzw. Verluste.

Trotz allem: In ALLEN ANDEREN DEUTSCHEN BUNDESLÄNDERN darf der Buchhandel ohne nennenswerte Einschränkungen öffnen, nur die NRW-Regierung unter Armin Laschet (dessen Frau übrigens Buchhändlerin ist!) ist immer noch an die Klage eines Düsseldorfer MediaMarkt gebunden und schafft es nicht, das Problem zu lösen.

Details zu den Einlassbedingungen:

EINES dieser vier Kriterien muss erfüllt sein, um Zutritt zum Laden zu erhalten.

Corona-Test:
Muss von einer offiziellen Teststelle kommen, liegt als PDF, Ausdruck oder Eintrag in der Corona-Warn-App vor und darf maximal 48 Stunden alt sein.

Impfung:
Es muss ein Impfnachweis vorgezeigt werden, der die vollständige Impfung (bei den meisten Präparaten also zwei Dosen) bestätigt, und der mindestens 14 Tage alt ist.

Genesung:
Es muss ein positiver PCR-Test vorgezeigt werden, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.

Genesen & geimpft:
Es muss ein positiver PCR-Test vorgezeigt werden, der mindestens 28 Tage alt ist UND ein Nachweis über EINE Impfdosis, die mindestens 14 Tage alt ist.

In allen Fällen muss zusätzlich der Personalausweis kontrolliert werden. Impf- und Genesungsnachweise sind zukünftig auch über die Corona-Warn-App möglich.

Zusätzliche Regeln:

-Es dürfen sich maximal 7 Kund*innen im Laden aufhalten.
-Im Laden ist eine medizinische Maske (OP oder FFP2) Pflicht.
-Vor dem Laden reicht eine Alltagsmaske.